Kosten der einzelnen Leistungen

50 min Psychotherapie werden laut Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP) mit etwa 100 - 150 Euro vergütet. Eine Therapie dauert etwa 24 bis 80 Stunden. Akutbehandlungen werden mit weniger Stunden angesetzt. Auch die Neurodivergenz-Diagnostik wird nach Zeitauwand berechnet- hinzu kommt ein erhöhter Steigerungssatz von 3,5 aufgrund der hohen Komplexität und Schwierigkeit.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen "therapietauglich" ist, melden Sie sich gerne. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich ausdrücklich entschließen, ein 50 minütiges Erstgespräch in Anspruch zu nehmen. 


Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die Kosten in der Regel.

Die probatorischen Sitzungen werden meist ohne Antrag erstattet. Danach ist oft eine Beantragung notwendig. Da sich die Bedingungen von Versicherung zu Versicherung und auch je nach Versicherungstarif unterscheiden, informieren Sie sich am besten vor der Behandlung dort. Beachten Sie, dass der Steigerungssatz variieren kann. Gegebenenfalls treffen wir auch eine abweichende Honorarvereinbarung. In diesen Fällen kann es sein, dass die Beihilfe/ PKV das Honorar nicht in voller Höhe erstattet und Sie einen Teil der Kosten selber tragen müssen. Selbstverständlich besprechen wir das vorher.

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie aus privaten oder beruflichen Gründen auch selber tragen.

Die Kosten orientieren sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen), ausführlichere Informationen finden Sie hier

Coaching ist keine Kassenleistung. 

Zwar orientiere ich mich hierbei ebenfalls an der GOP, jedoch ist ein Coaching nicht von der Umsatzsteuer befreit, sodass die Stundensätze etwas höher liegen. Melden Sie sich gerne, um weitere Informationen zu erhalten.

Seminare und Workshops sind ebenfalls keine Kassenleistung. 

Melden Sie sich gerne, um weitere Informationen zu erhalten.

Psy-RENA ist ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung

und kann im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation wahrgenommen werden. Hierbei rechne ich direkt mit der DRV ab. Infos finden Sie unter Deutsche Rentenversicherung - Psy-RENA (deutsche-rentenversicherung.de)

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Therapie in meiner Praxis nicht. 

Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt sogenannte Kassenzulassungen d.h. sie schließt mit einzelnen Therapeutinnen Verträge ab. Diese Therapeutinnen können dann direkt mit der KV abrechnen und Sie als versichertes Person haben mit der Abrechnung nichts zu tun. So begrenzt die KV die Therapieplätze. Leider beruft sich die KV dabei auf Berechnungen die sehr alt sind und nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Es gibt also zu wenige Kassenzulassungen und zu wenig Therapieplätze. Die Kassenzulassungen werden in der Realität von den besitzenden Kolleginnen genutzt, oder "verkauft". Ich habe keine Kassenzulassung. Als gesetzlich versicherte Person müssten Sie also die Kosten selber tragen.

Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte einen Therapieplatz zu bekommen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Selbstverständlich können Sie ein Erstgespräch mit mir vereinbaren und die Kosten selber tragen. Das ist z.B. günstig, wenn bei Ihnen eine Verbeamtung ansteht oder Sie vorhaben, in den nächsten 10 Jahren in eine private Krankenkasse zu wechseln oder eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen (alle Versicherungen mit vorheriger Gesundheitsprüfung).

Eine andere Möglichkeit ist, eine Therapeutin mit Kassenzulassung zu suchen. Suchseiten hierzu sind zum Beispiel diese oder diese.

Mein Tipp: geben Sie bei der Suche an, dass Sie nur Therapeutinnen mit GKV Kassenzulassung suchen. Schränken Sie die Suche ansonsten nicht ein (auch nicht auf ein Therapieverfahren oder ein Störungsbild). Rufen Sie mehrere Therapeutinnen an und lassen sich überall auf die Wartelisten setzen. Notieren Sie sich, wann Sie wo welche Wartezeit genannt bekommen.

Sie können auch bei einer Ausbildungsstätte für angehende Psychologische Psychotherapeutinnen anfragen- z.B. bei der Ausbildungsakademie der DGVT oder der KBAV.

Wenn die Suche nicht fruchtet, versuchen Sie es parallel zu Ihren Bemühungen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis (Flyer). Das lohnt sich aber erst, wenn Sie bereits einen Termin zum Erstgespräch über die Terminservicestelle (TSS) wahrgenommen haben. Die Telefonnummer finden Sie hier.

Wenn all das nicht zum Erfolg führt, rufen Sie mich gerne an, vielleicht habe ich noch die ein oder andere Idee dazu.

Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen

Die Diagnostik ist modular aufgebaut- bei vollständiger Durchführung (Fragebogendiagnostik, Erstgespräch, Biografische Anamnese, Gespräch mit einem Angehörigen/ Bekannten sowie Konsil bei einer*einem Kolleg*in, Abschlussgespräch) entstehen nach der  Gebührenordnung Kosten in Höhe von etwa 800 Euro. Da die Diagnostik besonders zeitintensiv und die Abgrenzung zu anderen Diagnosen schwierig ist, berechne ich hier grundsätzlich den 3,5- fachen Steigerungssatz. Der Ausschluss einer ASS ist manchmal schon nach kürzerer Zeit möglich- dann beende ich die Diagnostik auch früher, um die Kosten geringer zu halten.