Autismusdiagnostik
Um Personen mit ASS und ADHS möglichst viel Zeit und Kapazität widmen zu können und meine Ressourcen zu schonen, möchte ich diese bündeln.
Ich habe mich daher entschieden, die Sprechstundentermine zu reduzieren und den Zugang zur Autismusdiagnostik analog zu den Spezialambulanzen einzuschränken. Eine Autismusdiagnostik biete ich explizit nur Personen an, die einen von einer ärztlich oder psychotherapeutisch approbierten Fachperson begründeten Verdacht auf eine ASS haben.
Allen anderen möchte ich weiterhin ein niederschwelliges Angebot machen: Ich (als Fachperson) prüfe im Rahmen der Sprechstunde (Vorgespräch), ob sich ein solcher Verdacht begründen lässt. Nur, wenn das der Fall ist- biete ich selbstverständlich an, die Diagnostik zeitnah durchzuführen- oder Sie bei der Anmeldung in einer Spezialambulanz zu unterstützen.
Vorgespräch
Die Sprechstunde steht allen Personen mit ASS-Verdacht offen. Ich prüfe, ob sich aus Expertensicht ein Verdacht auf eine ASS ergibt.
Bitte melden Sie sich zur Sprechstunde bzw. dem Vorgespräch nur an, wenn Sie auch akzeptieren können, wenn ich in Ihrem Fall keinen Verdacht formulieren kann. Das ist tatsächlich häufig so.
Autismusdiagnostik
Eine strukturierte und leitlinienkonforme Diagnostik biete ich nur Erwachsenen mit fachlich explizit begründetem Verdacht an.
Zur Diagnostik werden Sie entweder von einer approbierten Fachperson angemeldet, oder sie folgt auf das Vorgespräch.
Ich behalte mir vor, die Diagnostik zu beenden, wenn aus meiner Sicht ein Verdacht nicht aufrecht zu halten ist.
Kosten einer Neurodivergenz-Diagnostik
Die Autismusdiagnostik lassen sich in der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen abbilden. Die Kosten werden i.d.R. von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen getragen. Fragen Sie dort am besten vorab einmal nach. Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten in meiner Praxis grundsätzlich nicht.
Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Abrechnungsempfehlung der BPTK, BÄK, PKV und Beihilfe. Diese können Sie hier einsehen: B_Ae_K_B_Pt_K_PKV_V_Beihilfe_Abrechnungsempfehlung_d583969f7a.pdf
Die zugehörige Gebührenordnung finden Sie hier: GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Wird die Diagnose anerkannt?
Prinzipiell: Ja. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin darf ich eigenständig Diagnosen stellen. Ich kann jedoch nicht versprechen, dass das jede*r weiß. Sollte es Zweifel geben, telefoniere ich gerne mit der zweifelnden Person.
In der (momentan in Überarbeitung befindlichen) S3-Leitlinie zur Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen stimmen die Expertinnen überein, das Hinzuziehen einer ärztlichen Person zu empfehlen. Es geht darum, auszuschließen, dass eine körperliche Erkrankung die Symptome hervorruft. Das machen Psychiaterinnen im Rahmen einer konsiliarischen Beurteilung. In dem Fall bedeutet das also: kann ich eine ASS nicht ausschließen, machen Sie einen Termin bei einer psychiatrischen Kollegin- deren Expertise berücksichtige ich in der Diagnosestellung.
Leitsätze
Mir ist wichtig,
- Ihnen wertschätzend und auf Augenhöhe zu begegnen.
- wenn möglich transparent zu arbeiten.
- dass Sie das individuelle Angebot erhalten, das Sie benötigen.
- mich ständig weiterzubilden und die Qualität der Psychotherapie zu überprüfen (durch Fortbildungen, Supervisionen und kollegiale Intervisionen)